Liebe Leser,
es ist so weit – meine Homepage ist online! –> https://steinkamp-energie.de/
Schauen Sie doch einfach einmal vorbei und werfen Sie einen Blick auf mein zielgruppenspezifisches Leistungsportfolio (https://steinkamp-energie.de/leistungen/). Es ist auch für Sie sicher etwas dabei!
Testen Sie sich am besten gleich spontan und prüfen Sie, ob die Auswahl folgender, teilweise zusammengesetzter, Begriffe emotionale oder gar körperliche Reaktionen bei Ihnen hervorruft: „Jahresabschluss EEG“ / „Verspätete Meldung im Marktstammdatenregister“ / „Abrechnung von EEG-Biogasanlagen“ / „vermiedene Netznutzung“ / „Netzanschlussbegehren“ / „Flexi-Prämie oder -Zuschlag“ / „Erlösabschöpfung“ / „letztmalige Abrechnung der EEG-Umlage“ / … Die Liste könnte selbstverständlich noch fortgesetzt werden.
Unter „Veranstaltungen“ (https://steinkamp-energie.de/veranstaltungen/) finden Sie aktuell „Das EEG 2023 für Praktiker aus Netzbetreibersicht“. Soweit Sie beim VNB die dezentralen Erzeugungsanlagen (und insbesondere deren Betreiber!) betreuen: Fällt Ihnen nicht spontan mehr als eine Umsetzungsfrage ein, die durch reines Paragrafenstudium nicht gelöst werden kann? Dann sind Sie genau richtig in dieser praxisorientierten Veranstaltung, in der es sicher auch zur ein oder anderen spannenden Diskussion kommen wird.
Im Rahmen meiner Tätigkeit werde ich das Veranstaltungs-Portfolio bedarfsgerecht weiter ergänzen. Im Zentrum steht dabei immer Ihre praktische Arbeit, denn wir alle wissen, dass der Teufel oft im Detail steckt.
Gerade die Sonderfälle werden aber in anderen Veranstaltungsformaten oftmals eher „umschifft“.
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Vermutlich haben Sie es bereits bemerkt. Vor wenigen Tagen haben die ÜNB auf https://www.netztransparenz.de/EEG/Verguetungs-und-Umlagekategorien eine aktualisierte Fassung des Preiskatalogs zur EEG-Umlage veröffentlich.
Rückwirkende Preisänderungen – da schrillten erst einmal die Alarmglocken!
Die Entwarnung kam bei Sichtung des aktualisierten Katalogs: Glücklicherweise wurde rein an der Kategorie „EV61e1-2NEEG20“ (Verringerung der EEG-Umlage bei Ersetzung von Bestandsanlagen nach § 61g EEG 2021 / hier: bei (älteren) Nicht-EEG-Bestandsanlagen) die kalkulatorische Gesamtjahresumlage ergänzt in Höhe von 0,3723 Ct/kWh. Bisher war an dieser Stelle rein der Halbjahrespreis in Höhe von 0,7446 Ct/kWh angegeben gewesen. Da waren aber doch noch die hocheffizienten KWKG-Anlagen mit ihrer kalkulatorischen Gesamtjahresumlage – da musste der Jahrespreis noch nachgereicht werden!
Aller Voraussicht nach wird es hinsichtlich dieses Themas nur sehr wenige Anwendungsfälle geben. Sollten Sie unsicher sein, prüfen Sie Ihre Abrechnung der EEG-Umlage für 2022 doch einmal auf die o.g. Kategorie. Wenn Unsicherheit verbleibt, kommen Sie gerne auf mich zu!
Ihr
Kai Steinkamp