Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, oder: Jahresabschluss EEG und e-world, agiler Rollout und die Grenzen unserer Flexibilität

Liebe Leser,

 

der wesentliche Teil der Arbeiten rund um den Jahresabschluss EEG liegt seit Kurzem hinter uns.

Die e-world hat dazu ihre Tore erfolgreich geöffnet und wieder geschlossen. Dem Wonnemonat geschuldet verlief sie ganz ohne Wetterkapriolen, auf die wir uns wiederum im Februar des nächsten Jahres unter Umständen wieder einstellen dürfen.

 

Zeit also für eine kurze Wortmeldung, die ich mit einem herzlichen Dankeschön beginnen möchte an all diejenigen Netzbetreiber, die ich unter anderem im Rahmen ihrer EEG-Jahresabschlussarbeiten unterstützend begleiten durfte. Viel Zeit für sentimental-nostalgische Erinnerungen an die Zeit, in der ich selbst noch vor den Excel-Meldebögen, seinerzeit die der TransnetBW und der Amprion, saß, blieb freilich nicht, denn es gab immer etwas zu tun im Hier und Jetzt.

Besonders gefreut hat es mich, wenn ich Hinweise geben durfte, die helfen können, dass der Jahresabschluss EEG im nächsten Jahr leichter und auch schneller von der Hand geht, denn – Sie haben es nicht vergessen – zum 31.05.2024 wird dann zeitgleich zum Jahresabschluss EEG auch der nach KWKG fällig sein.

 

Hat es bei Ihnen ggf. an der ein oder anderen Stelle bei den Jahresabschlussarbeiten „gehakt“? Bei allem Trubel sollten Sie sich die Zeit nehmen, die erkannten Stolpersteine vor dem nächsten Jahresabschluss zu beseitigen. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen – ich bin gerne für Sie da.

 

Der anhaltend hohe Zubau an dezentralen Erzeugungsanlagen raubt so manchem den beruflichen Atem. Neben der Strompreisbremse & Co. eines der Themen, das dazu geeignet ist, die unternehmensinterne mittel- und langfristige Planung zu erschweren, die doch gerade neben der Sicherstellung des zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs dazu dienen soll, dass das tägliche Arbeiten am Ende für alle „besser flutscht“.

So nehmen wir also spätestens aus dem x-ten Achtsamkeitsratgeber mit: ein ad hoc Reagieren auf externe Impulse sollte nach Möglichkeit dem bewussten und geordneten Umgang mit dem Notwendigen weichen.

 

Eine absolute Notwendigkeit des starken Zubaus an Erzeugungsleistung ist definitiv deren Steuerung. Ohne diese wird die Integration von weiteren 200 GW PV- und 65 GW Windleistung bis 2030 nicht gelingen. Ein wichtiger Baustein der hierzu notwendigen Digitalisierung der Energiewende soll das neue MsbG sein, das am 27.05. in Kraft getreten ist. Der erste Blick muss bei diesem natürlich zunächst auf den ambitionierten Rolloutfahrplan fallen, der erkennen lässt, dass man zwischen 2016 und heute wohl doch wichtige Jahre verloren zu haben scheint. Verwundern muss demgegenüber der gemeinsame „Blindflug“ des MsbG und des EEG bezüglich der Kleinanlagen bis 25 kW hinsichtlich ihres Ist-Daten-Abrufs (bei Anlagen > 7 bis 25 kW zumindest bis zum Einbau eines iMSys)  und ihrer Regelbarkeit, denn was der Gesetzgeber in den Jahren seit dem Ausrufen der Digitalisierung der Energiewende offenbar aus dem Blick verloren zu haben scheint: Das wichtigste Ziel, neben der Verbesserung der Bilanzierung, ist die Möglichkeit der Steuerung von Verbrauch, Erzeugung und Speicherung auf der Niederspannungsebene. Dem aktuellen Start des agilen Rollouts sollten also rasch die entsprechenden Systemupdates folgen.

Gerade die Niederspannungsebene hat durch den Anlagenzubau stark an Bedeutung gewonnen. In meiner Vortragsserie zum EEG 2023 habe ich dieses Thema aufgegriffen. Sie mögen unbestritten ein Hype-Thema sein: die zeitvariablen/dynamischen Tarife. Auf der Niederspannungsebene werden sie aber wohl weniger Auswirkungen zeigen, als so mancher in Regierungskreisen vielleicht hoffen mag.

 

Auf der Niederspannungsebene spielt sich, um dieses Bild bemühen zu dürfen, der Alltag der Bevölkerung ab. Den Waschgang kann man programmieren. Einen Trockner sollte man sowieso nicht benutzen. Aber notieren Sie doch einmal, wann Sie Essen erhitzen bzw. bügeln oder fernsehen und analysieren Sie dann Ihre persönlichen Flexibilitätsfenster. Haben Sie vielleicht sogar eine Familie, die Ihnen neben aller Freude auch Sach- oder zeitliche Zwänge auferlegt? Derlei Gegebenheiten scheinen der Politik leider oftmals nicht allzu naheliegend zu sein. Gemeinsamer Nutzen der variablen Tarife? Angleichung von Angebot und Nachfrage, kurz: die strukturelle Glättung des Systems, was wiederum zu ausgeglicheneren Preisen führt, was in Folge die lohnende Effektspanne verkleinert.

 

Wie dem auch sei: Ohne die Steuerung gerade der volatilen Erzeugung (zukünftig pro Niederspannungsstrang, namentlich pro NeLo) bzw. deren Pufferung in beispielsweise chemischer Energie wird es also eng bei der Energiewende. Am 15.12.2023 geht es darum auch los mit der ersten Ausschreibungsrunde zum Thema Wasserstoff im EEG. Wir sind gespannt, wie der Start verlaufen wird!

 

Möchten Sie mehr zu all diesen Themen (auch: wo stehen wir aktuell mit den Anforderungen aus § 52 EEG?) erfahren und konnten Sie bei den ersten beiden Terminen zum EEG 2023 nicht dabei sein? Am 15.06.2023 findet der dritte Termin statt.

Schauen Sie doch auf https://steinkamp-energie.de/veranstaltungen/ vorbei. Ich würde mich freuen, Sie begrüßen zu dürfen!

 

Ihr

 

Kai Steinkamp